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   BGH, 03.06.1992 - 3 StR 418/91   

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https://dejure.org/1992,4587
BGH, 03.06.1992 - 3 StR 418/91 (https://dejure.org/1992,4587)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1992 - 3 StR 418/91 (https://dejure.org/1992,4587)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - 3 StR 418/91 (https://dejure.org/1992,4587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung durch Angabe fingierter Schadensfälle und mittels gefälschter oder verfälschter Rechnungen - Missbrauch der Vollmacht eines Versicherungsvertreters - Strafbarkeit eines Versicherungsvertreters wegen Untreue durch Ausstellen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 03.06.1992 - 3 StR 418/91
    Dies hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden und betont (vgl. BGHSt 36, 105, 110; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 8 bis 24, 30 und 31).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des

    Auszug aus BGH, 03.06.1992 - 3 StR 418/91
    Ein solcher Betrug wäre im Verhältnis zu einer vorangegangenen Untreue mitbestrafte Nachtat (vgl. BGHR StGB § 266 I Treubruch 1; Lenckner in Schönke/Schröder, 24. Aufl., § 266 StGB Rdn. 54; Dreher/Tröndle, 45. Aufl., § 263 StGB Rdn. 50 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 435/90

    Straftaten gegen das Vermögen: Untreue

    Auszug aus BGH, 03.06.1992 - 3 StR 418/91
    In einem solchen Fall käme je nach den Umständen ein mit der Untreue tateinheitlich zusammenfallender oder ein tatmehrheitlich begangener Betrug zu Lasten der Versicherung in Betracht (vgl. zu den Konkurrenzverhältnissen BGH wistra 1991, 218, 219; Dreher/Tröndle a.a.O. § 266 StGB Rdn. 29; Hübner in LK, 10. Aufl., § 266 StGB Rdn. 107).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Ein solcher Betrug wäre unter den hier vorliegenden Umständen jedenfalls mitbestrafte Nachtat der vorangegangen Untreue (vgl. BGHSt 6, 67; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 10).
  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 36/08

    Erforderliche Feststellungen zum Beleg eines Irrtums beim Betrug (Begrenzung

    Eine Idealkonkurrenz zwischen Untreue und Betrug setzt voraus, dass der Täter im Rahmen einer schon bestehenden Vermögensbetreuungspflicht die Vermögensschädigung des zu betreuenden Vermögens durch eine Täuschungshandlung bewirkt hat (BGH wistra 2007, 302, 303; 1991, 218, 219 m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 10).

    Hierbei geht es nämlich um die Sicherung der bereits durch die Anweisung erlangten Gelder (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 10; § 266 Abs. 1 Treubruch 1; BGH NStZ 2004, 568, 570).

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